AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Vermittlungsagentur HOLIDAY HOME SELECTION, nachfolgend Vermittlungsagentur genannt, bietet eine Plattform, auf der Ferienobjekte durch Wohnungseigentümer (nachfolgend auch Eigentümer oder Vermieter genannt) vermietet und von Mietern angemietet werden können.

Das angebotene Ferienobjekt ist kein Eigentum der Vermittlungsagentur. Die Vermittlungsagentur tritt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers als Vermittler des Ferienobjekts auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter zustande. Die Vermittlungsagentur wird selbst nicht Vertragspartner.

Die AGB der Vermittlungsagentur regeln ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter. Eine Inanspruchnahme der Vermittlungsagentur ist ausgeschlossen.

 

§ 1 Vertragsabschluss

1. Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Mieter das ihm zugesandte Angebot annimmt oder online bucht.

2. Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und für die Nutzung zu Urlaubszwecken gemietet. Die max. Personenanzahl ist im Mietvertrag festgelegt.

3. Für die Buchung werden 30 Euro Servicegebühr berechnet.

4. Nachträgliche Änderungen der Buchung (Kürzung des gebuchten Zeitraums - oder Leistungen) sind ausgeschlossen. Sollte eine Buchungsänderung von der Vermittlungsagentur jedoch kulanterweise akzeptiert werden, dann wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 60 Euro berechnet. Es steht den Gästen jedoch frei, weitere Nächte und optionale Leistungen wie z. B. weitere Personen, Bettwäsche, Handtücher, Hundeaufenthalt usw. zu buchen. Für Zubuchungen wird grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühr berechnet.

5. Der Mieter erklärt, dass er das Ferienobjekt ausschließlich zu Erholungs- und Urlaubszwecken nutzen wird. Eine Untervermietung, das Feiern von Partys mit mehr als der gebuchten Personenzahl und jegliche gewerbliche Nutzung einschließlich der Nutzungsüberlassung zu gewerblichen Foto- oder Filmzwecken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Eigentümer bzw. der Vermittlungsagentur.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

1. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Buchungsbetrages fällig. Die Restzahlung ist spätestens bis 45 Tage vor Mietbeginn laut Mietvertrag auf das Konto der Vermittlungsagentur zu überweisen. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen oder längerfristigen Anmietungen ggf. abweichen.

2. Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 5 Tagen, oder die Restzahlung nicht spätestens bis 45 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto der Vermittlungsagentur eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor, um die Chance zu bewahren, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Dadurch kann sich eine Rückerstattung an den Mieter entsprechend des §3 ergeben.

3. Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises im angegebenen Zeitraum laut Mietvertrag, anderenfalls wird die Ausgabe der Schlüssel durch den Vermieter verwehrt.

 

§ 3 Stornierung und Rückerstattung von Zahlungen

1. Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt: Bis 45 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises, ab 44 Tagen oder weniger vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises verrechnet. Im Falle einer Stornierung wird grundsätzlich eine Bearbeitungspauschale von 60,-- in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

2. Optional buchbare Leistung für erweiterte Stornierungsmöglichkeiten: Kostenfreie Stornierungen mit erweiterten Zeiträumen werden garantiert, wenn diese entsprechend der zusätzlichen Leistung bei der von Ihnen gewählten Buchungsplattform angeboten wird und sie diese ausgewählt und bezahlt haben. Eine nachträgliche Buchung der Optionen ist nicht möglich.

 

§ 4 Kündigung

1. Nach dem Bezug des Ferienobjekts ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wird keine Rückerstattung des Mietbetrages gewährt.

2. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhersehbare Unbewohnbarkeit des Ferienobjekts dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. In dem Fall, dass die Unbewohnbarkeit aus der Sphäre des Vermieters kommt, werden die Anteile des Mietpreises der verbleibenden Mietzeit in der Höhe des Anteils für den Vermieter zurückerstattet.

3. Hat der Mieter eine Unbewohnbarkeit bewusst oder unbewusst verursacht oder hat der Mieter durch sein Verhalten, insbesondere dadurch, dass von ihm Störungen für Nachbarn ausgehen oder er mit mehr als der gebuchten Anzahl von Personen im Ferienhaus nächtigt oder nicht gebuchte Hund(e) mitbringt, einen Anlass zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter gegeben, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Mietpreises für die verbleibenden Mietzeit.

 

§ 5 Anreise und Abreise

1. Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 16.00 bezogen werden. Dem Mieter wird 5 Tage vor Anreise per E-Mail die genaue Uhrzeit mit den Anreiseinformationen mitgeteilt. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche.

2. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und alle Schlüssel in der Ferienwohnung bzw. im Schlüsseltresor zu hinterlegen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung ist zu beachten). Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen. Außerdem ist das Leergut vom Mieter zu entsorgen.

3. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.

 

§ 6 Pflichten des Mieters

1. Für jedes Mietobjekt wird eine Gäste-Information mit der Buchungsbestätigung und den AGB dem Mieter übersandt. Sie liegt außerdem in der Regel in jedem Objekt in Papierform aus.

2. Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird nach Abreise der Mieter durch den Vermieter kontrolliert. Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter vor Abreise der Vermittlungsagentur zu melden.

3. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisungen vorhanden sind, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen sollen. Das Befeuern eines vorhandenen Holzofens ist nur Personen gestattet, die damit vertraut sind und damit Erfahrung haben.

4. Die Eingangstüren und Fenster des Mietobjektes sind bei Abwesenheit stets abzuschließen. Weiter sind Sonnenschirme und Markisen zu schließen und Terrassenauflagen und -kissen zu sichern. Bei Sturm und Orkan sind die Fenster geschlossen zu halten. Rauchen ist innerhalb des Mietobjektes verboten. Sollte dennoch geraucht werden, ist neben eventuell weiteren Schadensersatzansprüchen eine pauschale Sonderreinigungs- bzw. Renovierungsgebühr in Höhe von 500 € zu entrichten. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln.

5. Die Kurtaxe haben wir gemäß der jeweiligen Gemeindeverordnung berechnet.

 

§ 7 Haftung des Mieters

1. Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.

2. Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.

 

§ 8 Haftung des Vermieters

1. Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.

2. Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.

3. Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen, sonstige Instandsetzungsmaßnahmen oder Lärmbelästigungen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.

 

§ 9 Internetzugang

1. Sofern das gemietete Ferienobjekt über ein kostenloses W-Lan verfügt, erhält der Mieter die Zugangsdaten durch die Vermittlungsagentur. Der jeweilige Eigentümer bzw. die Vermittlungsagentur haftet nicht für eventuelle Ausfälle des Internets.

2. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter und die Vermittlungsagentur für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

 

§ 10 Bewertung des Ferienobjektes

1. Sie werden am Tag Ihrer Abreise eine einmalige E-Mail erhalten, bei der Sie die Möglichkeit einer persönlichen Bewertung des gebuchten Ferienobjektes erhalten.

 

§ 11 Reklamationen und Beschwerden

1. Auf Unterkunftsbeschwerden kann die Vermittlungsagentur nur reagieren und agieren, wenn alle nötigen Informationen unmittelbar bei Bekanntwerden durch den Mieter genannt werden.

Die Beschwerden können ausschließlich durch den Mieter über die Notfalltelefonnummer bei der Vermittlungsagentur (wurde dem Mieter vor Anreise per E-Mail mitgeteilt) oder über die E-Mail-Adresse von der Vermittlungsagentur angemeldet werden. SMS oder WhatsApp sind keine Basiskommunikationsmittel der Vermittlungsagentur, und somit können darüber auch keine Beschwerden initial durch den Mieter eingereicht werden.

2. Der Mieter soll bei Unterkunftsbeschwerden die folgenden Details bereithalten:
- Name des Ferienobjektes, Name des Mieters, Mobilnummer und E-Mail-Adresse
- Eine kurze Erklärung der Situation und das gewünschte Ergebnis  
- Mitteilung an die Vermittlungsagentur ob der Mieter bereit ist, die Situation über ein kurzes Videotelefonat gemeinsam zu beurteilen. Damit können in der Regel Maßnahmen deutlich beschleunigt werden.

3. Die Vermittlungsagentur kann den Mieter auffordern, die gemachten Beschwerden schriftlich mit zusätzlichen Bildern an die E-Mail-Adresse der Agentur zu senden. Die Agentur wird sich, wenn sich kein direkter Kontakt ergeben hat, schnellstens beim Mieter melden um die Beschwerde zu besprechen und um dem Mieter den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

4. Im Falle von Streitigkeiten wird die Vermittlungsagentur hilfreich in der Vermittlung zwischen Mieter und Eigentümer und dessen Hausmeisterservice tätig. Es liegt aber nicht in der Kompetenz der Vermittlungsagentur, hier Zusagen oder finanzielle Entschädigungen ohne Absprachen mit den Eigentümern zuzusagen. Die Entscheidung im Streitfall liegt beim Eigentümer des Ferienobjektes.

 

§ 12 Datenschutz

Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke und für Werbezwecke genutzt werden. Auf Verlangen werden die Daten nach dem Mietende gelöscht.

 

§ 13 Sonstige Bestimmungen

1. Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandte sind davon ebenfalls ausgeschlossen.

2. Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag angegebenen Preise.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.

 

§ 15 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.

 

Stand: Juni 2024

 

Zuletzt angesehen